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Informationen für die Au-Pairs
Dauer des Au-Pair-Verhältnisses
Zumeist werden Au-Pairs für die Dauer von 10 bis 12 Monaten in der Familie aufgenommen. In manchen Fällen kann der Aufenthalt auch kürzer sein, aber selten unter 6 Monaten.
Arbeits- und Freizeit
Das Au-Pair hilft Ihnen 30 Stunden pro Woche und steht an zwei bis drei Abenden zum Babysitting zur Verfügung. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann erwartet werden. Ein voraussichtlicher Wochenplan ist hierfür optimal. Die Besorgung privater Angelegenheiten (z.B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit.
Dem Au Pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zur Verfügung (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein).
Urlaub
Das Au-Pair erhält vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem einjährigen Aufenthalt, bei einem kürzeren Aufenthalt verringert sich der Urlaubsanspruch anteilsmäßig.
Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-Pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z.B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht.
Sprachkurs
Jedem Au-Pair muss die Möglichkeit eingeräumt werden, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Für die Kosten des Sprachkurses und der Veranstaltungen muss das Au-Pair jedoch selbst aufkommen. Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für die Fahrmöglichkeit zum Kursort.
Unterkunft und Verpflegung
Selbstverständlich übernimmt die Familie unentgeltlich die Unterkunft und die Verpflegung.
Dem Au-Pair steht ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Das Au-Pair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte man dies in der Bewerbung angeben.
Taschengeld und Reisekosten
Das Au-Pair erhält keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein so genanntes Taschengeld. Es beträgt zur Zeit 205 Euro im Monat. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-Pair. Üblicherweise belaufen sich die gesamten Kosten (Taschengeld, Verpflegung, Versicherung, etc.) für die Aufnahme eines Au-Pairs auf ca. 450,- Euro pro Monat.
Kranken- und Unfallversicherung
Auf jeden Fall muss für das Au-Pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit oder eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie.
Auflösung des Au-Pair-Verhältnisses
Das Au-Pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sollte das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit gelöst werden, wird ein gegenseitiges Einvernehmen angestrebt. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden. Sollte ein harmonisches Zusammenleben nicht mehr möglich sein, ist die Au-Pair-Agentur hierüber sobald wie möglich zu informieren. Die Au-Pair-Agentur versucht sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. (z.B. Umvermittlung des Au-Pairs, kurzfristige Suche eines neuen Au-Pairs für die Familie).
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